Wegen Hoffnung vor Gericht Apg 22,30; 23,6-11

Hoffnung ist in Deutschland nicht strafbar. Wegen der jedoch ist Paulus angeklagt: „Wegen der Hoffnung und wegen der Auferstehung der Toten stehe ich vor Gericht.“ In Auseinandersetzungen um Glaubensinhalte hatte sich der römische Staat zunächst für unzuständig erklärt. Später jedoch wird ihn die Hoffnung der Christen „brennend“ interessieren: Von welchen Voraussetzungen, auf welchem Fundament und auf welches Ziel hin lebt der Mensch?

Paulus weiß, dass wie er auch ein Teil seiner Ankläger die Auferstehung der Toten erhofft. Es ist gut, nach denen zu suchen, die eine ähnliche Hoffnung haben wie wir. Mit ihnen kann es eine gemeinsame Perspektive geben. Und mitunter läuft im Streit um die Hoffnung die tiefere Bruchlinie gar nicht zwischen Klägern und Angeklagten, sondern mitten durch die Kläger hindurch.

Tiefer wird der „christliche Dissens“ bei der Frage, worauf wir unsere Hoffnung setzen und worauf nicht. Christen setzen ihre Hoffnung nicht auf menschliches Können, dem gegebenenfalls die göttliche Gnade nachhilft. Sie hoffen andersherum auf die Gnade Gottes, mit der der Mensch zusammenwirken darf.

Die christliche Hoffnung wartet auch nicht auf ein ausstehendes glückliches Schicksal. Sie gilt dem, was schon angefangen hat. Sie hofft auf den Auferstandenen, auf sein angebrochenes Reich und die begonnene Erlösung der Welt.

Bis heute schließlich werden Christen angeklagt, dass sie ihre Hoffnung nicht auf den römischen „göttlichen Kaiser“, den „von der Vorsehung gesandten Führer“ oder den allzuständigen Staat setzen, sondern auf die Macht jener Liebe, die im Sterben die Herrschaft des Todes bricht.

Fra’ Georg Lengerke

Schott Tagesliturgie